(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , V ZR 294/03
- Urteil
04.02.2005
)
Beschlagnahme durch Anordnung der Zwangsvollstreckung erfaĂt auch Forderungen aus Untermiet- oder Unterpachtverhältnis, wenn Hauptmiet-/pachtvertrag wegen Vereitelung der Gläubigerrechte nach § 138 I BGB nichtig
...Text des Urteils