(OLG = Oberlandesgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, Naumburg
, 1 Ws 92/09
- Beschluß
28.04.2009
)
Bei der Aktenversendung an eine am Strafverfahren nicht beteiligte gesetzliche Krankenkasse handelt es sich um eine Justizverwaltungsangelegenheit, auf die die Vorschriften des GKG keine Anwendung finden
...Text des Beschlusses