(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 5 StR 585/05
- Beschluß
22.02.2006
)
\„Neu\“ im Sinne der Rechtsprechung zu § 66b StGB sind nur solche Tatsachen, die nach der letzten Möglichkeit, Sicherungsverwahrung anzuordnen, erkennbar wurden
...Text des Beschlusses