(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 1 StR 83/08
- Beschluß
16.04.2008
)
FDP-Mionisterin (BaWü): Zur Strafzumessung bei unbefugter Offenbarung von Dienstgeheimnissen, die Täter iRd. Dienstaufsicht durch staatsanwaltschaftliche Berichte zur Kenntnis gelangt sind
...Text des Beschlusses