(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , V ZR 115/00
- Urteil
20.07.2001
)
Wer Eigentum an ehemals volkseigenem Grundstück durch Verfügung einer Stadt oder Gemeinde erwirbt, die nach § 8 I S.1 Buchst. a VZOG gegen Rechtsnachfolger in das Volkseigentum wirksam ist, hat die Nutzungen herauszugeben
...Text des Urteils