Inkraft seit 01.08.2002, gültig bis vor 01.04.2005 § 190 Einheitliche Zustellungsvordrucke Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zustellung Vordrucke einzuführen.
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Inkraft seit 01.04.2005, § 190 Einheitliche Zustellungsformulare Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zustellung Formulare einzuführen.
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