Inkraft seit 01.08.2002, gültig bis vor 01.09.2009 § 955 Neuer Termin Wird zur Erledigung des Aufgebotsverfahrens ein neuer Termin bestimmt, so ist eine öffentliche Bekanntmachung des Termins nicht erforderlich.
|
Inkraft seit 01.09.2009, § 955 (aufgehoben)
|