Inkraft seit 01.08.2002, gültig bis vor 01.09.2009 § 641f Außerkrafttreten bei Klagerücknahme oder Klageabweisung Die einstweilige Anordnung tritt ferner außer Kraft, wenn die Klage zurückgenommen wird oder wenn ein Urteil ergeht, das die Klage abweist.
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Inkraft seit 01.09.2009, § 641f (aufgehoben)
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