Inkraft seit 01.01.2002, gültig bis vor 01.09.2009 § 2300a Eröffnungsfrist Befindet sich ein Erbvertrag seit mehr als 50 Jahren in amtlicher Verwahrung, so ist § 2263a entsprechend anzuwenden.
|
Inkraft seit 01.09.2009, § 2300a (aufgehoben)
|