Inkraft seit 01.08.2002, gültig bis vor 01.09.2009 § 951 Anmeldung nach Aufgebotstermin Eine Anmeldung, die nach dem Schluss des Aufgebotstermins, jedoch vor Erlass des Ausschlussurteils erfolgt, ist als rechtzeitig anzusehen.
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Inkraft seit 01.09.2009, § 951 (aufgehoben)
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