Inkraft seit 01.12.2000, gültig bis vor 01.01.2008 § 480 Besondere gesetzliche Bestimmungen, die die Übermittlung personenbezogener Informationen aus Strafverfahren anordnen oder erlauben, bleiben unberührt.
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Inkraft seit 01.01.2008, § 480 Besondere gesetzliche Bestimmungen, die die Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren anordnen oder erlauben, bleiben unberührt.
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